DSGVO Selbstauskunft
Auskunft, Berichtigung oder Löschung beantragen
Nach der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie das Recht, eine Auskunft über die zu Ihnen oder einer Ihnen nahestehenden verstorbenen Person gespeicherten Daten zu erhalten, falsche Angaben berichtigen zu lassen, Daten löschen zu lassen, die Verarbeitung einzuschränken oder ihr zu widersprechen. Bitte füllen Sie das Formular unten aus. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail und beantworten Ihr Anliegen innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Was passiert mit Ihren Angaben?
- Ihre Daten gehen ausschließlich an das zuständige Bestattungshaus. Skalator als technischer Dienstleister (Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO) hat keinen inhaltlichen Zugriff.
- Zur Sicherstellung Ihrer Identität bitten wir um einen Nachweis (Erbschein, Vollmacht oder eine Kopie Ihres Personalausweises). Die Datei wird verschlüsselt abgelegt und nur für die Bearbeitung dieses Antrags eingesehen.
- Falls einer Löschung gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 147 AO, 10 Jahre für Buchhaltung) entgegenstehen, erläutern wir Ihnen das schriftlich.
- Sie können Ihren Antrag jederzeit zurückziehen. Eine Antwort auf einen Auskunftsantrag ist für Sie kostenlos.